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Vorschlag für Regeln für Wahl- und Abstimmungsverfahren

Version 1.0.1

Wahlen und Abstimmungen mit einem Gewinner

Je nach Situation sind folgende Wahlverfahren zu verwenden:

1. Wahlen um ein einzelnes Amt, d.h. Wahlen, aus denen genau eine Person als Gewinner hervorgehen soll:

(a)   Steht nur ein Kandidat zu Wahl, so können die Wähler mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

(b)  Stehen zwei Kandidaten zur Wahl, so können die Wähler entweder für den einen Kandidaten oder für den anderen Kandidaten stimmen. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Haben beide Kandidaten die gleiche Stimmenzahl, so wird der Gewinner durch Los bestimmt.

(c)   Stehen drei oder mehr Kandidaten zur Wahl, so findet ein Paarweiser Vergleich zwischen den Vorschlägen statt (siehe Anlage).

2. Sachabstimmungen mit einem Gewinner ohne Status quo, d.h. Sachabstimmungen, bei denen genau ein Vorschlag angenommen werden soll und eine Entscheidung zwischen mehreren Vorschlägen getroffen werden soll, aber keine Möglichkeit besteht, alle Vorschläge abzulehnen und somit den Status quo beizubehalten:

(a)    Stehen zwei Vorschläge zur Abstimmung, so können die Abstimmenden entweder für den einen oder für den anderen Vorschlag stimmen. Der Vorschlag, der die meisten Stimmen erhält, ist angenommen. Haben beide Vorschläge die gleiche Stimmenzahl, so wird der Gewinner durch Los bestimmt.

(b)    Stehen drei oder mehr Vorschläge zur Abstimmung, so findet ein Paarweiser Vergleich zwischen den Vorschlägen statt (siehe Anlage).

3. Sachabstimmungen mit einem Gewinner mit Status quo, d.h. Sachabstimmungen, bei denen genau ein Vorschlag angenommen werden soll, aber auch die Möglichkeit besteht, den Status quo beizubehalten:

(a)   Steht nur ein Vorschlag zur Abstimmung, so können die Abstimmenden mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Vorschlag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

(b)  Stehen zwei oder mehr Vorschläge zur Abstimmung, so können die Abstimmenden bei jedem dieser Vorschläge unabhängig von einander entweder mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Hat nur einer der Vorschläge mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, so ist dieser Vorschlag angenommen. Haben zwei Vorschläge mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, so findet ein zweiter Abstimmungsgang in Form einer Stichabstimmung zwischen diesen beiden Vorschlägen statt (siehe Abs. 2 a). Haben drei oder mehr Vorschläge mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, so findet in einem zweiten Abstimmungsgang ein Paarweiser Vergleich zwischen diesen Vorschlägen statt (siehe Anlage). Hat keiner der Vorschläge mehr Ja- als Nein-Stimmen, so sind alle Vorschläge abgelehnt und es gilt weiter der Status quo.

 

Wahlen und Abstimmungen mit mehreren Gewinnern

4. Bei Wahlen, aus denen zwei oder mehr Gewinner hervorgehen sollen und die Anzahl der Kandidaten größer als die Anzahl der zu bestimmenden Gewinner ist, ist gemäß der Anlage „Übertragbare Einzelstimmgebung mit Zufallsauswahl“ zu verfahren. Auf Verlangen auch nur eines stimmberechtigten Mitglieds ist das Ergebnis gemäß den Vorschriften der Anlage „Übertragbare Einzelstimmgebung nach Meeks Methode“ neu zu berechnen.

5. Bei Wahlen, aus denen zwei oder mehr Gewinner hervorgehen sollen und die Anzahl der Kandidaten gleich der Anzahl der zu bestimmenden Gewinner ist, ist wie folgt zu verfahren: Zunächst wird über alle Kandidaten einzeln abgestimmt, wobei bei jedem Kandidaten mit Ja oder mit Nein gestimmt werden kann. Falls alle Kandidaten mehr Ja- als Nein-Stimmen haben, sind alle gewählt. Andernfalls findet ein weiterer Wahlgang statt, bei dem nach Übertragbarer Einzelstimmgebung gewählt wird. Die Regeln für die Auszählung der Stimmen werden dabei jedoch dahingehend abgewandelt, dass Kandidaten, die in der Präferenzfolge des Wählers nicht enthalten sind, als von diesem Wähler nicht unterstützt gelten sowie dass die für die Wahl eines Kandidaten notwendige Stimmenzahl (Quote) im Verlaufe der Auszählung nicht gesenkt werden darf und Kandidaten nur gewählt sind, wenn sie diese zu Beginn berechnete Quote im Verlaufe der Auszählung tatsächlich erreichen.

6. Für Vorschläge bei Sachabstimmungen, aus denen zwei oder mehr Gewinner hervorgehen sollen, gelten diese Regeln sinngemäß.

7. Von diesen Regeln kann abgewichen werden, wenn alle anwesenden Mitglieder damit einverstanden sind.

Die gleichen Regeln als Satzungsregelung (Version 1.2.2)


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