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Vorschlag für eine Satzungsregelung für Übertragbare Einzelstimmgebung (STV) mit Zufallsauswahl



Anlage zur SatzungÜbertragbare Einzelstimmgebung mit Zufallsauswahl

§ 1 Stimmabgabe

Die Wähler haben eine übertragbare Stimme im Sinne der Übertragbaren Einzelstimmgebung. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels vergeben die Wähler Nummern (Präferenzen) an die Kandidaten. Mit der Nummer 1 markieren die Wähler einen Kandidaten, den sie am stärksten bevorzugen (Erstpräferenz). Mit der Nummer 2 markieren sie einen Kandidaten, den sie als Zweites bevorzugen (Zweitpräferenz), mit der Nummer 3 markieren sie einen Kandidaten, den sie als Drittes bevorzugen (Drittpräferenz) und so fort. Diese Kandidaten bilden die Präferenzfolge des Wählers. Die Wähler können Präferenzen an beliebig viele Kandidaten vergeben.

 

§ 2 Auslegungsregeln

(1)  Auf Stimmzetteln, die statt Präferenzen Kreuze enthalten, werden die Kreuze jeweils als Erstpräferenz gewertet.

(2)  Ausgelassene Präferenzen werden aufgerückt.

(3)  Wenn ein Wähler mehreren Kandidaten die gleiche Präferenz gegeben hat, so werden die gleichrangigen Präferenzen durch Zufallsentscheidung in eine eindeutige Rangfolge gebracht.

 

§ 3 Auszählung der Stimmen

Die Auszählung der Stimmen erfolgt in folgenden Schritten:

1.     Die Anzahl der gültigen Stimmen wird ermittelt.

2.     Die Anzahl der Stimmen, die genügt, um gewählt zu sein (Quote), wird wie folgt berechnet: Zunächst wird die Anzahl der gültigen Stimmen durch eins mehr als die Anzahl der zu vergebenden Sitze geteilt; eventuelle Nachkommastellen dieses Wertes werden ignoriert. Anschließend wird diese Zahl um 1 erhöht.

3.     Für jeden Kandidaten wird die Anzahl der Erstpräferenzen ermittelt. Diese werden den Kandidaten als Stimmen gutgeschrieben.

4.     Jeder Kandidat, dessen Stimmenzahl die Quote erreicht oder übersteigt, ist gewählt.

5.     Haben gewählte Kandidaten mehr Stimmen als die Quote beträgt, so sind die über die Quote hinausgehenden Stimmen überschüssig. Aus dem Stimmzettelstapel gewählter Kandidaten werden per Zufallsauswahl so viele Stimmzettel gezogen wie der Kandidat überschüssige Stimmen hat. Für jeden dieser ausgewählten Stimmzettel wird der nächste Kandidat in der Präferenzfolge des Wählers ermittelt, der weder bereits gewählt noch bereits ausgeschieden ist; die Stimme wird jeweils diesem Kandidaten gutgeschrieben und der Stimmzettel zum Stapel dieses Kandidaten hinzugefügt. Stimmzettel, deren Präferenzfolge erschöpft ist, werden auf einem gesonderten Stapel für nicht-übertragbare Stimmen abgelegt. Durch diese Übertragung überschüssiger Stimmen können weitere Kandidaten die Quote erreichen oder überschreiten und wären damit ebenfalls gewählt. Alle Stimmenüberschüsse sind zu übertragen. Haben mehrere Kandidaten einen Überschuss, so wird zunächst der größte Überschuss übertragen. Haben zwei oder mehr Kandidaten einen gleich großen Überschuss, so wird durch eine Zufallsauswahl entschieden, welcher Überschuss als erstes zu übertragen ist.

6.     Sind so viele Kandidaten gewählt wie Sitze zu vergeben sind, ist die Wahl beendet.

7.     Ist die Anzahl der Kandidaten, die weder bereits gewählt noch bereits ausgeschieden sind, gleich der Anzahl der noch zu besetzenden Sitze, so sind diese Kandidaten ebenfalls gewählt und die Wahl beendet.

8.     Ist die Anzahl der Kandidaten, die weder bereits gewählt noch bereits ausgeschieden sind, größer als die Anzahl der noch zu besetzenden Sitze, so scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus dem Rennen aus. Haben zwei oder mehr Kandidaten gleichermaßen die wenigsten Stimmen, so scheidet jener dieser Kandidaten aus, der die wenigsten Erstpräferenzen hatte; hatten zwei oder mehr dieser Kandidaten gleich viele Erstpräferenzen, so wird durch eine Zufallsauswahl entschieden, welcher dieser Kandidat aus dem Rennen ausscheidet. Für jeden Stimmzettel, der zu diesem Zeitpunkt auf den ausgeschiedenen Kandidaten lautet, wird der nächste Kandidat in der Präferenzfolge des Wählers ermittelt, der weder bereits gewählt noch bereits ausgeschieden ist; die Stimme wird jeweils diesem Kandidaten gutgeschrieben und der Stimmzettel zum Stapel dieses Kandidaten hinzugefügt. Stimmzettel, deren Präferenzfolge erschöpft ist, werden auf einem gesonderten Stapel für nicht-übertragbare Stimmen abgelegt. Durch diese Übertragung von Stimmen können weitere Kandidaten die Quote erreichen oder überschreiten und wären damit ebenfalls gewählt. Gehe zu 5.


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