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Vorschlag für eine Satzungsregelung für Übertragbare Einzelstimmgebung (STV) mit Zufallsauswahl
Anlage zur Satzung: Übertragbare Einzelstimmgebung mit Zufallsauswahl
§ 1 Stimmabgabe
Die Wähler haben eine übertragbare Stimme im Sinne der Übertragbaren Einzelstimmgebung. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels vergeben die Wähler Nummern (Präferenzen) an die Kandidaten. Mit der Nummer 1 markieren die Wähler einen Kandidaten, den sie am stärksten bevorzugen (Erstpräferenz). Mit der Nummer 2 markieren sie einen Kandidaten, den sie als Zweites bevorzugen (Zweitpräferenz), mit der Nummer 3 markieren sie einen Kandidaten, den sie als Drittes bevorzugen (Drittpräferenz) und so fort. Diese Kandidaten bilden die Präferenzfolge des Wählers. Die Wähler können Präferenzen an beliebig viele Kandidaten vergeben.
§ 2 Auslegungsregeln
(1) Auf Stimmzetteln, die statt Präferenzen Kreuze enthalten, werden die Kreuze jeweils als Erstpräferenz gewertet.
(2) Ausgelassene Präferenzen werden aufgerückt.
(3) Wenn ein Wähler mehreren Kandidaten die gleiche Präferenz gegeben hat, so werden die gleichrangigen Präferenzen durch Zufallsentscheidung in eine eindeutige Rangfolge gebracht.
§ 3 Auszählung der Stimmen
Die Auszählung der Stimmen erfolgt in folgenden Schritten:
1. Die Anzahl der gültigen Stimmen wird
ermittelt.
2. Die Anzahl der Stimmen, die genügt, um
gewählt zu sein (Quote), wird wie folgt berechnet: Zunächst wird die Anzahl der
gültigen Stimmen durch eins mehr als die Anzahl der zu vergebenden Sitze
geteilt; eventuelle Nachkommastellen dieses Wertes werden ignoriert.
Anschließend wird diese Zahl um 1 erhöht.
3. Für jeden Kandidaten wird die Anzahl der
Erstpräferenzen ermittelt. Diese werden den Kandidaten als Stimmen
gutgeschrieben.
4. Jeder Kandidat, dessen Stimmenzahl die
Quote erreicht oder übersteigt, ist gewählt.
5. Haben gewählte Kandidaten mehr Stimmen
als die Quote beträgt, so sind die über die Quote hinausgehenden Stimmen
überschüssig. Aus dem Stimmzettelstapel gewählter Kandidaten werden per
Zufallsauswahl so viele Stimmzettel gezogen wie der Kandidat überschüssige
Stimmen hat. Für jeden dieser ausgewählten Stimmzettel wird der nächste
Kandidat in der Präferenzfolge des Wählers ermittelt, der weder bereits gewählt
noch bereits ausgeschieden ist; die Stimme wird jeweils diesem Kandidaten
gutgeschrieben und der Stimmzettel zum Stapel dieses Kandidaten hinzugefügt.
Stimmzettel, deren Präferenzfolge erschöpft ist, werden auf einem gesonderten
Stapel für nicht-übertragbare Stimmen abgelegt. Durch diese Übertragung
überschüssiger Stimmen können weitere Kandidaten die Quote erreichen oder
überschreiten und wären damit ebenfalls gewählt. Alle Stimmenüberschüsse sind
zu übertragen. Haben mehrere Kandidaten einen Überschuss, so wird zunächst der
größte Überschuss übertragen. Haben zwei oder mehr Kandidaten einen gleich
großen Überschuss, so wird durch eine Zufallsauswahl entschieden, welcher
Überschuss als erstes zu übertragen ist.
6. Sind so viele Kandidaten gewählt wie
Sitze zu vergeben sind, ist die Wahl beendet.
7. Ist die Anzahl der Kandidaten, die weder
bereits gewählt noch bereits ausgeschieden sind, gleich der Anzahl der noch zu
besetzenden Sitze, so sind diese Kandidaten ebenfalls gewählt und die Wahl
beendet.
8. Ist die Anzahl der Kandidaten, die weder
bereits gewählt noch bereits ausgeschieden sind, größer als die Anzahl der noch
zu besetzenden Sitze, so scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus
dem Rennen aus. Haben zwei oder mehr Kandidaten gleichermaßen die wenigsten
Stimmen, so scheidet jener dieser Kandidaten aus, der die wenigsten
Erstpräferenzen hatte; hatten zwei oder mehr dieser Kandidaten gleich viele
Erstpräferenzen, so wird durch eine Zufallsauswahl entschieden, welcher dieser
Kandidat aus dem Rennen ausscheidet. Für jeden Stimmzettel, der zu diesem
Zeitpunkt auf den ausgeschiedenen Kandidaten lautet, wird der nächste Kandidat
in der Präferenzfolge des Wählers ermittelt, der weder bereits gewählt noch
bereits ausgeschieden ist; die Stimme wird jeweils diesem Kandidaten
gutgeschrieben und der Stimmzettel zum Stapel dieses Kandidaten hinzugefügt.
Stimmzettel, deren Präferenzfolge erschöpft ist, werden auf einem gesonderten
Stapel für nicht-übertragbare Stimmen abgelegt. Durch diese Übertragung von
Stimmen können weitere Kandidaten die Quote erreichen oder überschreiten und
wären damit ebenfalls gewählt. Gehe zu 5.
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