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Demokratie läßt sich nicht aufhalten

Gleichberechtigung und Demokratie haben sich insgesamt immer weiterentwickelt. Und dennoch hat die Mehrheit der Bevölkerung den jeweils gerade geltenden Zustand immer irgendwie als natürlich und vollkommen empfunden. Mitbestimmung und gleiche Rechte auf bisher ausgeschlossene Bevölkerungskreise auszuweiten, wurde stets entweder als absurd, unrealistisch, lächerlich abgelehnt oder als Bedrohung und nahendes „Ende der Welt" empfunden.

So wurde auch die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges bei der Französischen Revolution hingerichtet, weil sie meinte, Freiheit und Gleichheit müßten auch für Frauen gelten. Dabei war doch klar, Menschenrechte sind Männerrechte! Wahlrecht für Bauern, für Landlose, für Arbeiter? Wo kämen wir denn da hin! Wahlrecht für Männer unter 25? Bloß nicht! Die sind doch viel zu unreif! Wahlrecht für Frauen? Seit wann interessieren sich Frauen denn für Politik?! Gleichberechtigung behinderter Menschen? Das geht doch nicht!

Doch mit der Zeit kamen die einstigen Gewißheiten und wohlbehüteten Vorurteile ins Wanken – langsam, viel zu langsam, aber immerhin, es bewegte sich was.

Ab 1808 durften Männer in Berlin unabhängig von ihrem Stand wählen, sofern ihr Einkommen stimmte.

1871 wurde das Drei-Klassen-Wahlrecht aufgehoben. Das Einkommen war kein Kriterium mehr. Das Wahlalter lag bei 25. Frauen waren weiterhin ausgeschlossen – allerdings nicht mehr weltweit: 1869 hatte der US-Bundesstaat Wyoming das Frauenwahlrecht eingeführt.

In Deutschland bekommen die Frauen das Wahlrecht 1918. Das ist der entscheidende Schritt für Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau.

Nach dem Ende der Nazi-Herrschaft ging es weiter. Trotz Widerständen wird die Gleichberechtigung der Frau in den Entwurf für das Grundgesetz aufgenommen.

Das Wahlalter liegt bei 21 Jahren, in der Weimarer Republik waren es 20. 1972 dürfen erstmals Minderjährige wählen, das Wahlalter liegt nun bei 18. 1975 wird auch die Volljährigkeit auf 18 gesenkt.

Der Kampf um Gleichberechtigung und Demokratie ist damit aber noch lange nicht beendet. Behinderte Menschen, Homosexuelle, Ausländer, Kinder und Jugendliche sind immer noch massiv rechtlich benachteiligt. Und die Mehrheit findet’s okay.

1994 wird die Gleichberechtigung behinderter Menschen im Grundgesetz festgeschrieben.

Zwei Jahre später dürfen erstmals 16- und 17jährige kommunal wählen.

Im nächsten Jahrhundert wird man zurückschauen und sich wundern, wie man es so lange fertigbringen konnte, Ausländern das Wahlrecht vorzuenthalten. Und auch das Wahlrecht für Kinder wird genau so eine Selbstverständlichkeit sein, wie es das Wahlrecht für Frauen heute ist. Die Gleichberechtigung aller Altersgruppen wird nicht ewig auf sich warten lassen. Demokratie läßt sich nicht aufhalten.

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