Demokratie läßt
sich nicht aufhalten
Gleichberechtigung und Demokratie
haben sich insgesamt immer weiterentwickelt. Und
dennoch hat die Mehrheit der Bevölkerung den jeweils
gerade geltenden Zustand immer irgendwie als
natürlich und vollkommen empfunden. Mitbestimmung
und gleiche Rechte auf bisher ausgeschlossene
Bevölkerungskreise auszuweiten, wurde stets entweder
als absurd, unrealistisch, lächerlich abgelehnt oder
als Bedrohung und nahendes Ende der Welt"
empfunden.
So wurde auch die Frauenrechtlerin
Olympe de Gouges bei der Französischen Revolution
hingerichtet, weil sie meinte, Freiheit und
Gleichheit müßten auch für Frauen gelten. Dabei
war doch klar, Menschenrechte sind Männerrechte!
Wahlrecht für Bauern, für Landlose, für Arbeiter?
Wo kämen wir denn da hin! Wahlrecht für Männer
unter 25? Bloß nicht! Die sind doch viel zu unreif!
Wahlrecht für Frauen? Seit wann interessieren sich
Frauen denn für Politik?! Gleichberechtigung
behinderter Menschen? Das geht doch nicht!
Doch mit der Zeit kamen die
einstigen Gewißheiten und wohlbehüteten Vorurteile
ins Wanken langsam, viel zu langsam, aber
immerhin, es bewegte sich was.
Ab 1808 durften Männer in Berlin
unabhängig von ihrem Stand wählen, sofern ihr
Einkommen stimmte.
1871 wurde das
Drei-Klassen-Wahlrecht aufgehoben. Das Einkommen war
kein Kriterium mehr. Das Wahlalter lag bei 25. Frauen
waren weiterhin ausgeschlossen allerdings
nicht mehr weltweit: 1869 hatte der US-Bundesstaat
Wyoming das Frauenwahlrecht eingeführt.
In Deutschland bekommen die Frauen
das Wahlrecht 1918. Das ist der entscheidende Schritt
für Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau.
Nach dem Ende der Nazi-Herrschaft
ging es weiter. Trotz Widerständen wird die
Gleichberechtigung der Frau in den Entwurf für das
Grundgesetz aufgenommen.
Das Wahlalter liegt bei 21 Jahren,
in der Weimarer Republik waren es 20. 1972 dürfen
erstmals Minderjährige wählen, das Wahlalter liegt
nun bei 18. 1975 wird auch die Volljährigkeit auf 18
gesenkt.
Der Kampf um Gleichberechtigung und
Demokratie ist damit aber noch lange nicht beendet.
Behinderte Menschen, Homosexuelle, Ausländer, Kinder
und Jugendliche sind immer noch massiv rechtlich
benachteiligt. Und die Mehrheit findets okay.
1994 wird die Gleichberechtigung
behinderter Menschen im Grundgesetz festgeschrieben.
Zwei Jahre später dürfen erstmals
16- und 17jährige kommunal wählen.
Im nächsten Jahrhundert wird man
zurückschauen und sich wundern, wie man es so lange
fertigbringen konnte, Ausländern das Wahlrecht
vorzuenthalten. Und auch das Wahlrecht für Kinder
wird genau so eine Selbstverständlichkeit sein, wie
es das Wahlrecht für Frauen heute ist. Die
Gleichberechtigung aller Altersgruppen wird nicht
ewig auf sich warten lassen. Demokratie läßt sich
nicht aufhalten.
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